Publikationen

Hier finden Sie Publikationen wie im Amtsanzeiger mit den dazugehörenden relevanten Unterlagen sowie kommunale Informationen, die jeweils mittels Flyer in alle Haushalte verteilt werden. 

 Letzte

Gemeindeversammlungen Donnerstag, 30. November 2023, 20 Uhr im Gemeindesaal

Traktanden:
1.
Jungbürgerehrungen
2. Budget 2024 und Finanzplan 2023-2028; Genehmigung und Kenntnisnahme
3. Sanierung Bankett Schulhausstrasse; Genehmigung
4. Erhöhung Stellenetat Schul- und Verbandssekretariat Sekstufe 1 Wichtrach; Genehmigung
5. Neuwahl eines Gemeinderatsmitgliedes; Wahl
6. Dorfkernentwicklung; Kenntnisnahme
7. Verschiedenes, Orientierungen

Unterlagen: Budget 2024 | Finanzplan 2023 - 2028 | JAZ


Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden werden mit dem Versand der JAZ bekannt gemacht und auf der Homepage aufgeschaltet.

Rechtspflege

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungs-rechtspflegegesetz VRPG).


Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.


Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürger*innen, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

Gemeinderat Jaberg

Alte Publikationen

Gemeindeversammlung Donnerstag, 1. Juni 2023, 20.00 Uhr, Gemeindesaal

 Traktanden:

1.          Jahresrechnung 2022; Genehmigung

2.          Datenschutzreglement; Genehmigung

3.          Kredit Sanierung Flachdach Sek. Stufe 1 Wichtrach; Genehmigung

4.          Dorfkernentwicklung; Kenntnisnahme

5.          Verschiedenes

 Aktenauflage

Das Datenschutzreglement (Traktandum 2) liegt vom 27. April 2023 – 30. Mai 2023 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf, es ist zudem auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 3 und 4 werden mit dem Versand der JAZ bekannt gemacht und auf der Homepage aufgeschaltet.

Datenschutzreglement    |    Jahresrechnung 2022

 Rechtspflege

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungs­rechts­pflegegesetz VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvor­schriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Ge­meindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürger*innen, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde ange­meldet sind, freundlich eingeladen.

 Gemeinderat Jaberg 


Gemeindeversammlung: Donnerstag, 01. Dezember 2022, 20:00 Uhr, Gemeindesaal

 Traktanden:

1.    Jungbürgerehrungen

2.    Budget 2023; Genehmigung

3.    Gebührenreglement; Genehmigung

4.    Dorfkernentwicklung; Kenntnisnahme

5.    Verschiedenes, Orientierungen

 Aktenauflage

Das Gebührenreglement (Traktandum 3) liegt vom 28. Oktober 2022 – 28. November 2022 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf, es ist zudem auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 4 werden mit dem Versand der JAZ bekannt gemacht und auf der Homepage aufgeschaltet.

Unterlagen: Gebührenreglement | Budget 2023 | JAZ

Rechtspflege

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

 Gemeinderat Jaberg 

Gemeindeversammlung Donnerstag, 2. Juni 2022, 20.00 Uhr, Gemeindesaal

  Traktanden:

1.     Jahresrechnung 2021; Genehmigung

2.     Verpflichtungskredit Dorfkernentwicklung, Genehmigung

3.     Personalreglement, Genehmigung

4.     Neubewertung Hauswartsstelle Sekstufe 1 Wichtrach, Genehmigung

5.     Verschiedenes

 Aktenauflage

Das Personalreglement (Traktandum 3) liegt vom 28. April 2022 – 1. Juni 2022 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Es ist zudem auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 2 und 4 werden mit dem Versand der JAZ bekannt gemacht und auf der Homepage aufgeschaltet.

Unterlagen: Jahresrechnung_2021   |  JAZ 01/22

Rechtspflege

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

 Gemeinderat Jaberg 


Publikation Woche 43 und 45

Gemeindeversammlung Donnerstag, 02. Dezember 2021, 20:00 Uhr, Gemeindesaal

Traktanden:

1.     Budget 2022; Beratung und Genehmigung

2.     Gemeinderat und Gemeindepräsidium; Wahlen Amtsdauer 2022 - 2025

3.     Rechnungsprüfungsorgan; Wahl Amtsdauer 2022 – 2025

4.     Reglement über die Konzessionsabgabe für die Stromversorgung; Genehmigung

5.     Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen; Verpflichtungskredit

6.     Verschiedenes, Orientierungen

 Traktandum 2 Wahlen; Wahl Gemeinderat und Gemeindepräsidium

Zur Wiederwahl als Gemeinderatsmitglieder für die Amtsdauer vom 01.01.2022 – 31.12.2025 stellen sich Marianne Zürcher, Beat Heiniger und Rahel Wälti-Schreyer zur Verfügung und gelten als Vorgeschlagen.

Zur Wiederwahl für die Amtsdauer vom 01.01.2022 – 31.12.2025 als Gemeinderatspräsidentin stellt sich Marianne Zürcher zur Verfügung und gilt als Vorgeschlagen.

Zur Wahl für den freiwerdenden Sitz von Andreas Tschanz wurde Beat Bigler fristgerecht nominiert und gilt als Vorgeschlagen.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 - 5 liegen vom 28. Oktober 2021 – 2. Dezember 2021 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Budget 2022 | Finanzplan 2021 - 2026 | Rechnungsprüfungsorgan | Reglement Konzessionsabgabe

JAZ

Rechtspflege

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

Hinweis:

Die Gemeindeversammlung findet im Gemeindesaal Jaberg unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen (Maskenpflicht und Abstand) statt, es gilt KEINE Zertifikatspflicht.

Gemeinderat Jaberg 

Gemeindeversammlung Donnerstag, 17. Juni 2021, 20.00 Uhr, Gemeindesaal

 Traktanden:

1. Jahresrechnung 2020; Beratung und Genehmigung

2. Wasserversorgungsreglement; Genehmigung

3. Abwasserentsorgungsreglement; Genehmigung

4. Verschiedenes

 Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 - 3 liegen vom 14. Mai 2021 – 17. Juni 2021 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Jahresrechnung 2020   |  Wasserversorgungsregelement   |  Abwasserentsorgungsregelement

Rechtspflege

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

Hinweis:

Die Gemeindeversammlung findet im Gemeindesaal Jaberg unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen statt.

 

Gemeinderat Jaberg

Durchführung einer Gemeindeurnenabstimmung am 20. Dezember 2020

Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:

1.    Budget 2021

2.    Teilrevision Ortsplanung

3.    Sanierung Kanalisationsleitungen 2021 – 2023  

Unterlagen: JAZ - Botschaft - Budget 2021 - BMBV: Erläuterungsbericht, Baureglement, Zonenplan

Wahlen Gemeinderat

In Anlehnung an Art. 44 Abs. 6des Organisationsreglements wird bekannt gegeben, dass gestützt auf die Publikation vom 13. und 20. August 2020 innert Frist bis am 14. September 2020 keine Wahlvorschläge eingereicht worden sind. Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich verschiedene Gespräche geführt. Es konnten zwei Kandidaten gefunden werden. Der Gemeinderat schlägt Rahel Wälti-Schreyer und Beat Heiniger zur Wahl vor.

In Anlehnung an Art. 52 lit. a wird den Stimmberechtigten hiermit eine Frist bis zum 16. November 2020 gewährt um weitere Vorschläge einzureichen. Liegen der Gemeindeverwaltung dahin keine weiteren Vorschläge vor, werden die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Kandidaten Rahel Wälti-Schreyer und Beat Heiniger in Anlehnung an Art. 52 lit. c vom Gemeinderat als gewählt erklärt. Gehen weitere Vorschläge ein, wird am 20. Dezember eine Urnenwahl durchgeführt.

 Stimmrecht

Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Abstimmungstag in der Gemeinde Jaberg angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftgemäss in der Gemeindeschreiberei Jaberg auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Freitag, 18. Dezember 2020 verlangt werden. Stimmberechtigte, welche keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis zum 18. Dezember 2020, 12.00 Uhr ein Duplikat verlangen.   

Stimmlokal und Öffnungszeiten

Sonntag, 20. Dezember 2020 von 10.00 bis 11.00 Uhr  

·     Gemeindehaus Jaberg, Gemeindesaal 2. Stock   

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem amtlichen Rückantwortkuvert abgedruckt. Die Sendung ist der Post ausreichend frankiert zu übergeben oder kann direkt  in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen  werden. Letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung ist am Sonntag, 20. Dezember 2020, 10.00 Uhr. Später eingehende briefliche Stimmabgaben sind ungültig. Am 29. November 2020 findet eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den offiziellen Antwortcouverts retournieren.

 Stellvertretung

Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig. 

Auszähllokal

Die Auszählung findet in der Gemeindeverwaltung Jaberg statt.  

Bekanntgabe der Resultate

Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in der nächstfolgenden Ausgaben des amtlichen Anzeigers und unter www.jaberg.ch publiziert.  

Rechtsmittelbelehrung

Bei Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen(bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Publikation der Ergebnisse im amtlichen Anzeiger beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Für die Anfechtung von Vorbereitungsverhandlungen beträgt die Frist 10 Tage. (Art. 67a VRPG) Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten. 

Publikation 31 und 33 / 2020

Öffentliche Auflage

Anpassung baurechtliche Grundordnung an die BMBV und das GSchG/WBG

 Der Gemeinderat von Jaberg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen des Zonenplanes und des Baureglements zur öffentlichen Auflage.

Die Änderungen des Zonenplanes und des Baureglements zusammen mit dem Erläuterungsbericht und dem Vorprüfungsbericht liegen vom 30. Juli bis 31. August 2020 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Jaberg öffentlich auf. 

Die Unterlagen können zudem auch auf der Homepage www.jaberg.ch eingesehen werden. (Vgl. Link oben im Text)

Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die vorliegenden Änderungen innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet eingereicht werden.

 Gemeinderat Jaberg 

Publikation Woche 21 / 2020

Gemeindeversammlung Donnerstag, 25. Juni 2020, 20.00 Uhr, Gemeindesaal

  Traktanden:

1.     Jahresrechnung 2019; Beratung und Genehmigung

2.     Verschiedenes

 Aktenauflage

Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen 14 Tage vor der Versammlung während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Rechtspflege

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

Achtung

Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Versammlungsverbot im Zusammenhang mit Covid-19 aufgehoben, beziehungsweise soweit gelockert wird, dass eine Durchführung im Gemeindesaal Jaberg unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen möglich ist. Bitte beachten Sie die Publikation im Anzeiger eine Woche vor der Gemeindeversammlung und die Informationen auf der Homepage der Gemeinde.  

Unterlagen

JAZ und Finanzbericht 2019

Gemeinderat Jaberg 

Woche 43 und 47 / 2019

Gemeindeversammlung Donnerstag, 28. November 2019, 20.00 Uhr, Gemeindesaal

  Traktanden:

1.     Jungerbürgerehrungen

2.     Budget 2020 inkl. Steueranlagen und Gebühren
        - Beratung und Genehmigung

3.     Wahlen Gemeinderat
        - Ersatzwahl für Esther Feuz

4.     Vermessungswesen
        - Vermarkungskosten Grundeigentümer

5.     Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu Traktandum 2 und 4 liegen 14 Tage vor der Versammlung während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Unterlage zu Traktandum 2 ist auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Jaberger-Zeitung

Wahlen Gemeinderat

Gemäss Art. 41 Abs. 5 des Organisationsreglements wird bekannt gegeben, dass gestützt auf die Publikation vom 22. und 29. August 2019 innert Frist bis am 21. August 2019 keine Wahlvorschläge eingereicht werden sind. Gemäss Art. 41 Abs. 6 des Organisationsreglements können demnach an der Gemeindeversammlung weitere Vorschläge gemacht werden.

Rechtspflege

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

 Gemeinderat Jaberg 

Woche 36 und 37 / 2019

Bauinventar nach Art. 10d Abs. 1 Bst. a BauG, Revision, öffentliche Einsichtnahme

Das Bauinventar der Gemeinde Jaberg, das von der Denkmalpflege des Kantons Bern in Zusammenarbeit mit der Gemeinde überprüft und revidiert worden ist, liegt jetzt im Entwurf vor. Im Rahmen der Revision wurden Änderungen am bestehenden Bauinventar von 2002 vorgenommen. Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden diese Änderungen gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 der Bauverordnung veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf.

Der Entwurf liegt vom 9. September bis 8. Oktober 2019 auf der Gemeindeverwaltung Jaberg (Dorfplatz 2, 3629 Jaberg) zur Einsichtnahme auf oder kann auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

 Nach Art. 13a BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen. Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Das Amt für Kultur erlässt das revidierte Inventar in Kenntnis der Eingaben. Beschwerden gegen die Inkraftsetzungs-Verfügung können nur von Personen, Organisationen und Gemeinden geführt werden, die eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder im Nutzungsplanverfahren beantragen.

 Im Übrigen wird auf Art. 13a-c BauV verwiesen.

 Gemeinderat Jaberg 

Woche 35 und 36 / 2019

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Anpassung baurechtliche Grundordnung an die BMBV und das GSchG/WBG

Der Gemeinderat Jaberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Jaberg an die genannten übergeordneten rechtlichen Vorgaben zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die angepasste baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) liegen vom 9. bis 30. September 2019 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.  Zusammenfassung ist im Erläuterungsbericht festgehalten.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Jaberg zu richten. 

Gemeinderat Jaberg

Woche 18 und 21 2019

Gemeindeversammlung Donnerstag, 6. Juni 2018, 20.00 Uhr, Gemeindesaal

  Traktanden:

1.     Jahresrechnung 2018; Beratung und Genehmigung

2.     Organisationsreglement, Beratung und Genehmigung Totalrevision

3.     Gemeindeverband Sek Stufe 1, Wichtrach – Ersatz-Neubau Schulanlage Hängert, Genehmigung   

        Baukredit

4.     Orientierungen

5.     Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu Traktandum 1 (Jahresrechnung 2018) liegen 14 Tage und diejenigen zu den Traktanden 2 (Organisationsreglement) und 3 (Ersatz-Neubau) 30 Tage vor der Versammlung während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Eine Zusammenfassung sowie weitere Informationen finden Sie in der JAZ.

Rechtspflege

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

Gemeinderat Jaberg 

Woche 50 und 51 2018

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018

öffentliche Auflage gemäss Art. 62 Abs. 1 und 2 Organisationsreglement OgR

 Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018 liegt vom 10. Dezember 2018 bis und mit 7. Januar 2019 öffentlich auf. Es kann in der Gemeindeverwaltung oder auf der Website www.jaberg.ch eingesehen werden.

 Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

 3629 Jaberg, 10. Dezember 2018  

 Der Gemeinderat 

Unterlage: Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018

Gemeindeversammlung Donnerstag, 29. November 2018, 20.00 Uhr,

Gemeindesaal, Jaberg

Traktanden:

1.    Jungbürgerehrungen

2.    Budget 2019 inkl. Steueranlagen und Gebühren - Beratung und Genehmigung

3.    Abfallregelement; Reorganisation; - Beratung und Genehmigung

4.    Informationen

5.    Verschiedenes

Die Unterlagen zu Traktandum 3 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Übrige Unterlagen 10 Tage.

Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, solche gegen Wahlen innert 10 Tagen, nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Ostermundigen, einzureichen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen sind freundlich eingeladen an der Gemeindeversammlung teilzunehmen.

3629 Jaberg, 18. Oktober 2018

 Unterlagen

Budget 2019      Abfallreglement    JAZ 2/2018